Mit dem Beginn einer Ausbildung werden Auszubildende sozialversicherungspflichtig. Der jeweilige Ausbildungsbetrieb meldet deshalb den Auszubildenden zur Sozialversicherung an. Die besonderen Regeln im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht müssen dabei beachtet werden. Dazu zählen ebenfalls Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft während der Ausbildung.
Azubi-Knigge
Wenn sich Auszubildende in einem Unternehmen vorstellen, sollten sie sich vergewissern, dass im Arbeitsvertrag grundsätzliche Dinge zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden gewährleistet sind, wie etwa eine regelmäßige Entgeltfortzahlung, Urlaub und die Beiträge zur Sozialversicherung.
Als künftiger Azubi steht man in der Geschäftswelt einem Geschäftsmann gegenüber. Ausschlaggebend ist immer der erste Eindruck, daher ist die ordnungsgemäße Vorstellung ein wichtiges Kriterium. Typisch ist es, sich mit Namen und Vornamen vorzustellen. Und auch warum man sich hier beworben hat und was einen von anderen unterscheidet. Wer hier aufgeregt ist, braucht sich nicht zu schämen. Ein bisschen Herzflattern gehört bei den meisten dazu. Bleibt man jedoch dabei charmant, kann man schnell sein Gegenüber für sich einnehmen.
Ebenso wichtig wie ein gekonntes Auftreten ist eine angemessene Kleidung je nach Branche. Häufig stellt sich die Frage: Anzug und Krawatte oder Jeans und Pullover?
Mit dem richtigen Outfit klappt der Einstieg ins Berufsleben
Das richtige Outfit für ein Bewerbungsgespräch oder für die gesamte Ausbildung finden Frauen ganz leicht bei NA-KD. Kleidung hat großen Einfluss darauf, wie man sich fühlt. Sie hilft dabei, kompetenter und seriöser auszusehen. Bei NA-KD gibt es geschmackvolle und aparte pullover, die mit vielen Kleidungsstücken wie Röcke oder Hosen kombiniert werden können. Gleich ob Rollkragenpullover, gemütliche Cardigans oder modisch mit V-Ausschnitt — bei NA-KD kann sich frau mit stilbewussten Pullovern im Business und in der Freizeit passend kleiden. In dem Onlineshop von NA-KD gibt es außerdem modische Pullover für jede Jahreszeit.
Sozialversicherung
Arbeitgeber zahlen für ihre sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten Beiträge zur Sozialversicherung. Auch Azubis zahlen in die Sozialversicherung ein. Das bedeutet, dass Beiträge in die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung eingezahlt werden müssen. Arbeitgeber tragen davon jeweils die Hälfte, außer bei der Pflegeversicherung. Obendrein zahlen Arbeitgeber noch einen Beitrag zur Unfallversicherung des Azubis.
Krankenversicherung
Beginnen Azubis eine Ausbildung, bei der sie ein Entgelt bekommen, sind sie nicht länger familienversichert. Azubis müssen dann eine gesetzlichen Krankenversicherung abschließen, denn in Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht. Achtung: Bei einer schulischen Ausbildung ohne eine Vergütung haben Auszubildende die Möglichkeit, die Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zu nutzen. Wer jedoch mehr als 450 Euro verdient, ist versicherungspflichtig.
Eine Krankenversicherung können Auszubildende frei wählen. Der Beitragssatz ist gesetzlich geregelt und bei allen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland gleich. Einige Krankenkassen fordern jedoch einen Zusatzbeitrag. Die Höhe kann jede Krankenkasse nach Bedarf bestimmen.
Um eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, müssen Mitglieder in der Regel zwölf Monate dort versichert sein. Wer nach der Ausbildung das Unternehmen wechselt, kann weiterhin in der bisherigen Krankenkasse versichert bleiben.
Wer die Ausbildung abbricht und ohne Beschäftigung ist, kann sich bis Vollendung des 23. Lebensjahres wieder in der Familienversicherung versichern.